Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch – einfach erklärt
Seit dem 1. Januar 2025 können Nachbarn – oder die Wohnungen im selben Haus – ihren Solarstrom teilen, ohne eine einzige Leitung zu verlegen. Hier erfahren Sie, wie ein vZEV funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie in fünf Schritten starten.
Was ist ein vZEV?
Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erlaubt es mehreren Parteien – etwa benachbarten Liegenschaften, einer Stockwerkeigentümergemeinschaft oder einer Genossenschaft – den Strom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage zu nutzen, ohne eigene Leitungen zu verlegen.
Die Verteilung erfolgt rein rechnerisch: Die Smart Meter des Netzbetreibers messen Produktion und Verbrauch aller Teilnehmenden im 15-Minuten-Takt. Auf dieser Basis wird der Solarstrom den Teilnehmenden viertelstundengenau zugeordnet und intern abgerechnet.
Rechtsgrundlage sind die Artikel 16a–16g der Schweizer Energieverordnung (EnV), in Kraft seit dem 1. Januar 2025.
Auch innerhalb eines Hauses: vZEV im Mehrfamilienhaus
Ein vZEV braucht keine Nachbarschaft – er funktioniert genauso innerhalb eines einzelnen Mehrfamilienhauses: Die Photovoltaikanlage liegt auf dem Dach, der gemeinsame Netzanschlusspunkt im Keller, und jede Wohnung behält ihren eigenen Smart Meter.
Gerade für Stockwerkeigentümergemeinschaften ist das attraktiv: Es muss keine private Messinfrastruktur installiert werden, der Netzbetreiber misst weiterhin jede Wohnung einzeln – und kWise übernimmt Verteilung, Abrechnung und auf Wunsch die Kostenverteilung nach Wertquoten.
Der Unterschied zum klassischen ZEV
Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es seit 2018 – der vZEV macht ihn ohne bauliche Massnahmen möglich.
| ZEV (klassisch) | vZEV (virtuell) | |
|---|---|---|
| Leitungen | Eigene Verbindungsleitungen zwischen den Gebäuden nötig | Keine neuen Leitungen – Verteilung erfolgt rechnerisch |
| Messung | Interne Messung durch den ZEV selbst (private Zähler) | Smart Meter des Netzbetreibers, viertelstundengenau |
| Umsetzung | Elektroinstallation und Umbau der Messung | Einmalige Anmeldung beim Netzbetreiber, 3 Monate Vorlauf |
| Geeignet für | Gebäude, die sich wirtschaftlich verkabeln lassen | Nachbarschaften und Mehrfamilienhäuser am selben Netzanschlusspunkt |
| Rechtsgrundlage | EnG Art. 17/18, seit 2018 | EnV Art. 16a–16g, seit 1. Januar 2025 |
Diese Bedingungen muss ein vZEV erfüllen
Die Energieverordnung knüpft den vZEV an wenige, klar definierte Bedingungen. Ob Ihre Liegenschaften sie erfüllen, klärt ein Blick auf den Netzanschluss – oder eine kurze Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber.
- Einheitlicher Netzanschlusspunkt in der Niederspannung (< 1 kV, kein Muffennetz)
- PV-Produktion von mindestens 10 % der Gesamtanschlussleistung aller Teilnehmenden
- Viertelstundengenaue Messung aller Teilnehmenden durch Smart Meter
- Einmalige Anmeldung beim Netzbetreiber mit 3 Monaten Vorlauf
- Konforme, revisionssichere Abrechnung gegenüber den Teilnehmenden
So gründen Sie Ihren vZEV
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Machbarkeit prüfen
Hängen alle Liegenschaften am selben Netzanschlusspunkt? Erreicht die PV-Anlage die 10-%-Schwelle? Der vZEV-Check von LEGHUB oder Ihr Netzbetreiber geben Auskunft.
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Teilnehmende einigen
Verteilung, Strompreis und Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten – bei Stockwerkeigentum per Beschluss der Gemeinschaft.
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Beim Netzbetreiber anmelden
Die Gründung wird einmalig gemeldet; planen Sie rund 3 Monate Vorlauf bis zum Start ein.
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Messung und Datenlieferung klären
Der Netzbetreiber stellt die Smart-Meter-Messung sicher und liefert die Lastgangdaten – idealerweise direkt per E-Mail an kWise.
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Abrechnung einrichten
kWise installieren oder von uns betreiben lassen, Teilnehmende und Tarife erfassen – ab jetzt läuft die Abrechnung strukturiert und nachvollziehbar.
Häufige Fragen zum vZEV
Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?
Beim klassischen ZEV sind die beteiligten Gebäude physisch über eigene Leitungen verbunden und treten gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Beim vZEV entfallen eigene Leitungen: Die Verteilung des Solarstroms erfolgt rein rechnerisch anhand der viertelstundengenauen Smart-Meter-Daten am gemeinsamen Netzanschlusspunkt.
Wer kann einen vZEV gründen?
Eigentümerinnen und Eigentümer benachbarter Liegenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Erzeugungsgenossenschaften sowie Vermieter mit ihren Mietern – vorausgesetzt, alle hängen am selben Netzanschlusspunkt und die PV-Anlage leistet mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung.
Fallen für den intern verteilten Solarstrom Netznutzungsentgelte an?
Nein. Da alle Teilnehmenden am selben Netzanschlusspunkt hängen, beansprucht der intern verteilte Solarstrom das öffentliche Verteilnetz nicht. Netznutzungsentgelte und Abgaben fallen nur für den Reststrom an, den die Teilnehmenden weiterhin vom Energieversorger beziehen. Massgebend ist die Handhabung Ihres Netzbetreibers.
Lohnt sich ein vZEV finanziell?
In der Regel ja: Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt teuren Netzbezug, während Überschuss nur zur meist deutlich tieferen Rückliefervergütung eingespeist würde. Je mehr Teilnehmende ihren Verbrauch mit der PV-Produktion decken, desto höher der Eigenverbrauchsanteil – und desto besser die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Brauchen alle Teilnehmenden einen Smart Meter?
Ja, der vZEV setzt eine viertelstundengenaue Messung aller Teilnehmenden voraus. Der Smart-Meter-Rollout ist in der Schweiz weit fortgeschritten; fehlende Geräte installiert der Netzbetreiber im Zuge der vZEV-Anmeldung.
Wie funktioniert die Abrechnung in einem vZEV?
Der Netzbetreiber liefert die viertelstundengenauen Messdaten aller Teilnehmenden. kWise importiert diese Daten, verteilt die PV-Produktion rechnerisch, erstellt Rechnungen mit Schweizer QR-Einzahlungsteil und führt die revisionssichere Buchhaltung der gemeinsamen Anlage – inklusive Betriebskostenabrechnung und Jahresabschluss.
Was ist der Unterschied zwischen vZEV und LEG?
Ein vZEV funktioniert nur am selben Netzanschlusspunkt; dafür fallen für den intern verteilten Strom keine Netznutzungsentgelte an. Eine LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft, seit 1. Januar 2026 möglich) erlaubt das Teilen von Strom über das öffentliche Verteilnetz innerhalb eines Quartiers, wobei ein reduziertes Netznutzungsentgelt anfällt. Für benachbarte Liegenschaften ist der vZEV meist die einfachste Lösung.
Eignet sich kWise für Stockwerkeigentümergemeinschaften und Genossenschaften?
Ja. Die integrierte Buchhaltung ist auch für Erzeugungsgenossenschaften und Stockwerkeigentümergemeinschaften geeignet: Kosten lassen sich nach Wertquoten oder gleichteilig verteilen, Miteigentümer erhalten Lesezugriff auf Journal, Berichte und Budget, und der Jahresabschluss ist revisionssicher dokumentiert.
Was kostet kWise?
Die Software selbst ist vollständig quelloffen (MIT-Lizenz) und kostenlos – Sie können sie auf eigener Infrastruktur betreiben. Auf Wunsch bieten wir kommerziellen Support, Hosting und Beratung bei der Einführung an – melden Sie sich per E-Mail.